Mitgliedschaftsanfragen, Mitteilungen, Terminreservierungen
Der Waffenführerschein wird vom konzessionierten Waffen- und Munitionshändler ausgestellt - gilt als Nachweis für sachgemäßen Umgang mit Waffen (§ 5 Abs 2 Zweite Waffengesetz-Durchführungsverordnung) gegenüber der Sicherheitsbehörde zur Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass.