über uns...
Schützenclub mit Vereinsbüro in Seewalchen a.A.
Sicherheitsbehördlich genehmigter Verein
Die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen ist für unsere Mitglieder eine Selbstverständlichkeit!
SICHERHEIT im Schießsport wird bei uns groß geschrieben!
Über 100 Mitglieder Österreichweit
unser Angebot...
- Organisation und Abhaltung von Wettbewerben und Trainings in behördlich genehmigten Schießstätten in den Bundesländern Wien, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und der Steirermark
- Gemeinsame Teilnahme an Wettbewerben dritter Schützenvereine - Österreichweit mittels Fahrgemeinschaften
- Vermittlung eines sachgerechten,
verantwortungsvollen und stets SICHEREN
Umgangs mit Schusswaffen - Anfänger sind - deren Volljährigkeit und
waffenrechtliche Unbescholtenheit vorausgesetzt - ausdrücklich willkommen!
Termine WAFFENFÜHRERSCHEIN Oberösterreich
edited 17.09.2024
Ob Sie Sportschütze werden wollen, Ihr gutes Recht auf Selbstverteidigung ausüben oder ein Prepper (being prepared, survivalist) sind - mit einem Waffenführerschein bei mir - bzw in weiterer Folge einer Waffenbesitzkarte - sind Sie bestens bedient! Der Kurs zum Waffenführerschein findet in der Nähe von Wels und Vöcklabruck in Oberösterreich statt - entweder Innviertler Schützenhof, Münsteuer 8, 4980 Antiesenhofen oder HSV Stadl-Paura, Fischlhamerstraße 13, 4650 Graben (Edt bei Lambach). Der Waffenführerschein wird vom konzessionierten Waffen- und Munitionshändler ausgestellt - gilt als Nachweis für sachgemäßen Umgang mit Waffen (§ 5 Abs 2 Zweite Waffengesetz-Durchführungsverordnung) gegenüber der Sicherheitsbehörde zur Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpass. Staatlich anerkannt! Ausdrücklich für Anfänger geeignet! Der Waffenführerschein besteht aus einem Überblick über das österreichische Waffenrecht - klare Worte vom Juristen, auf Fragen wird eingegangen - und einem praktischen Teil, Einhalten von Sicherheitsregeln und Verhalten am Schießstand mit Schussabgabe. Bitte bringen Sie mit:Diese Ausbildung berücksichtigt die Standards Österreichischer Exekutivbehörden!
Füllen Sie das Webfomular vollständig (Namen, Postanschrift und Telefonnummer) aus, um weitere Termine zu erfahren bzw. sich einen der begehrten Fixplätze zu sichern! Sie bekommen eine PDF-Rechnung zur Überweisung, diese gilt als Anmeldebestätigung. TermineWAFFENFÜHRERSCHEIN: Sa. 21. September 2024 von 11:00 bis ca. 13:15 in Edt bei Lambach (Bezirk Wels-Land) 6/6 Personen angemeldet - KLEINGRUPPE AUSGEBUCHT!!!(Nächster Termin voraussichtlich: Ein Samstag im April 2025 in Münsteuer/Antiesenhofen.) Geführtes TrainingAnschließend an den Waffenführerschein findet das - freiwillige - geführte Training mit Kurzwaffen - geeignet für Absolventen meines Waffenführerscheinkurses und andere Anfänger und Fortgeschrittene - statt. Es wird mit diversen Faustfeuerwaffen geschossen, wobei hier richtiges Abzugsverhalten, Visieren, Körperhaltung, Atmung, Treffen und Fehlerbehebung geübt wird. Das Schießergebnis (Ringzahl) wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers aufgezeichnet und - unter Angabe der benutzten Leihwaffen - handschriftlich im Rechnungsbeleg ergänzt. Dies ist u.a. für jene Personen als Beweismittel interessant, welche die Ausübung des Schießsports Sicherheitsbehörden dartun möchten; Betrifft vor allem Zivildienstpflichtige und Antragsteller zur 'Erweiterung' der Waffenbesitzkarte. Kosten: EUR 139,00.- (Modul 1) zzgl. Munition und Standgebühr; Wer die EUR 15,- (HSV) Standgebühr am selben Tag bereits im Rahmen des Waffenführerscheinkurses entrichtet hat, muss diese freilich nicht noch einmal zahlen. Kosten: EUR 189,00.- (Modul 2) zzgl. Munition und Standgebühr; Wer die EUR 9,- (IHS) Standgebühr am selben Tag bereits im Rahmen des Waffenführerscheinkurses entrichtet hat, muss diese freilich nicht noch einmal zahlen. Details / Ablauf siehe "Dateianhang zum Download" unten! Beschränkt auf 3 Teilnehmer! Das Mieten einer Faustfeuerwaffe ist ausschließlich mit dem Erwerb der dazugehörigen Munition möglich. TermineGEFÜHRTES TRAINING MODUL 1: Sa. XX. September 2024 (auf Anfrage) von 11:00 bis ca. 13:15 in Edt bei Lambach (Bezirk Wels-Land) - 0/3 Personen angemeldet - KLEINGRUPPE - SICHERN SIE SICH IHREN KURSPLATZ!!!(Nächster Termin voraussichtlich: Ein Samstag im April 2025 in Münsteuer/Antiesenhofen.) Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:1.) Die Homepage dient u.a. dazu, alle Eckdaten unseres exzellenten Waffenführerscheinkurses vorzustellen. Bitte wenn Sie so nett sein möchten, zuerst zu lesen, dann erst anzurufen. 2.) Fragen zu Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit können wir nicht beantworten. In der Regel können Sie selbst abwägen, ob Sie psychisch krank sind, oder rechtskräftig verurteilt wurden - siehe § 8 Waffengesetz 1996 idgF. 3.) Gefälligkeitsgutachten werden keine ausgestellt. Ich kann Ihnen nur den tatsächlichen Besuch meiner begehrten Waffenführerscheinkurse anbieten. Lassen Sie sich von meinen Kenntnissen und Erfahrungen in Waffengewerbe und öffentlichem Dienst überzeugen. 4.) Voraussetzungen bzw. Vorbereitungen zum Kurs: Lichtbildausweis, Rechnung vorab überweisen, Pünktlichkeit, warme unempfindliche Kleidung; Alkoholverbot! 5.) Beim geführten Training handelt es sich um ein freiwilliges, vom behördlich geforderten Waffenführerscheinkurs unabhängiges und über den Inhalt des Waffenführerscheinkurses hinausgehendes Zusatzangebot. Trainiert wird nach internationalen Behördenstandards. 6.) Teilnehmer sind einverstanden, dass ihr Name, Postanschrift sowie E-mail für Verrechnungs- und Kommunikationszwecke im Einklang mit dem Datenschutzrecht verarbeitet werden. 7.) Teilnehmer dürfen kein behördliches oder gesetzliches Waffenverbot haben, insbesondere unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige, sonstige Drittstaatsangehörige, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet, Asylwerber (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005). 8.) Eine aktuelle Schwangerschaft schließt Sie aus Sicherheitsgründen vom Waffenführerscheinkurs aus. Bitte nach der Niederkunft kommen. 9.) Am besten machen Sie zuerst den Waffenführerscheinkurs bei mir und in der Folge das waffenpsychologische Gutachten. Beide Privaturkunden gelten 6 Monate. Zentrales Waffenregister Meldungen (ZWR) - EUR 18,50.-
edited 08.01.2024
Der ganze Registrierungsvorgang geschieht bequem via E-mail (auf ausdrücklichen Wunsch per Post) - der Kunde muss nicht die Registrierstelle aufsuchen. office@waffengewerbe.at oder Tel. 0660 733 5990, Mag. Christian Werbik, Gewerberegister Nr.: 417 / 26722. |